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AGB

Vertragspartner ist


Benjamin Stadlwieser

Maurenweg 59

6511 Zams, Österreich

Telefon: +43 (0) 650 / 50 12 177

eMail: me@shakesbear.at

§ 1 Auftragserteilung
 

Die Auftragserteilung erfolgt verbindlich durch Übermittlung einer Terminreservierungsbestätigung seitens des Auftragnehmers. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich oder auch mündlich zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden oder des Mittlers vor.

§ 3 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

3.1.

Grundlage sowie Vertragsbestandteil ist die Terminreservierungsbestätigung. Diese kann durch den Auftraggeber schriftlich oder auch mündlich zum Auftrag bestätigt werden.

3.2.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

3.3.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch durch den Auftraggeber gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

4.1.

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach dem österreichischen Recht möglich ist weltweit.

4.2.

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Das überlassene Bildmaterial bleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftraggeber hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Die Auswahl der Fotos und die Art und Weise der Bearbeitung obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird nur für den privaten Bereich eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation auf der Webseite oder Social-Media-Seite bzw. für Hochzeitsmessen kommerziell zu nutzen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein entsprechend öffentlich zugängliches Portfolio für den Auftragnehmer einen Werbewert hat. Auftraggeber, die die Verwendung des Bildmaterials durch den Auftragnehmer ablehnen, stimmen einer Erhöhung des Auftragspreises im Ausmaß von 15 % zu. Unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.

4.3.

Die Arbeiten vom Auftragnehmer dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

4.4.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.

§ 5 Zahlung des Honorars

5.1.

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5.3.

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

§ 6 Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§ 7 Haftung

7.1.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.

7.2.

Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

7.3.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.

§ 8 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

§ 9 Widerrufsrecht

9.1.

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

9.2.

Damit der Auftraggeber das Widerrufsrecht ausüben kann, muss dieser dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

§ 10 Lieferung und Überlassung des Bildmaterials

Der Auftragnehmer liefert das Bildmaterial dem im Angebot angegeben Zeitraum. Die Überlassung der Bilder erfolgt ausschließlich im hochauflösenden JPG-Format. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag zum Teil auch durch Dritte (Labors, etc.) ausführen zu lassen.

§ 11 Lieferung und Überlassung des Filmwerkes

Die vom Auftragnehmer erstellten Filmwerke werden auf handelsübliche DVDs und/oder Blu-rays gebrannt. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten kommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk im Abspann zu zeigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1.

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2.

Es gilt das österreichische materielle Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Shakesbear Photography & Art (6511 Zams in Tirol) und Gerichtsstand ist Landeck.

12.3.

Diese AGB gelten ab dem 07.03.2019.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zams im März 2019

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